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Bauplan

GRUNDLAGEN

Mit einer breiten und umfangreichen Ausbildung sowie praktischer Erfahrung biete ich Ihnen eine vollständige oder auch teilweise Abwicklung Ihres Bauvorhabens. Die Begeisterung für das Baugewerbe ist seit jeher in meiner Familie verankert. 

ÜBER-
SICHT

MACHBARKEITSSTUDIE (FEASIBILITY-STUDIE)

 

Wir prüfen die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks und die erzielbare Nutzfläche für den Bau eines neuen Gebäudes oder die Anpassung eines bestehenden Gebäudes. Anhand von Flächenwidmung, Bauordnung und geltenden Vorschriften schätzen wir die zu erreichenden Flächen und Räume ab.

BESTANDSAUFNAHME

 

Wir führen eine genaue Bestandsaufnahme mit Hilfe von Laser-Entfernungsmessern und Maßbändern durch. Die Ergebnisse werden maßstäblich dargestellt. Die Abrechnung erfolgt getrennt nach tatsächlich vermessener Fläche und abgeleiteter Fläche (abgeleitete Flächen basieren auf anderen Etagen oder alten Plänen, wenn eine genaue Vermessung nicht möglich ist). Nicht messbare Räume, die nicht betreten werden können oder aufgrund von Möbeln keine eindeutigen Messungen ermöglichen, werden ebenfalls berücksichtigt. Die Genauigkeit der Vermessung wird entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers festgelegt. In der Regel vermessen wir tragende und nichttragende Wände, Türen, Fenster, Raumhöhen und Öffnungen ab 15x15 cm. Soweit möglich (ohne Zerstörung), werden auch Schornsteinanschlüsse, Zugangstüren, Gaszähler, Sanitäreinrichtungen mit Abflüssen und ähnliches erfasst.

BEBAUUNGSBESTIMMUNGEN

 

Für die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen in Wien ist jetzt nur noch ein Antrag bei der MA64 erforderlich. Da kein Lageplan mehr eingereicht werden muss, fehlen auf den behördlichen Plänen einige Informationen, die für den Einreichungsprozess relevant sind, wie z.B. verifizierte Anwohneradressen und Hydrantenstandorte. Wir ergänzen diese fehlenden Angaben und liefern einen optimierten Lageplan der Umgebung für die Einreichung.

BEHÖRDENWEGE

 

Die Wiener Bauordnung gilt für ganz Wien, jedoch mit unterschiedlichen Auslegungen in verschiedenen Bezirken. Eine Dachneigung von 35° auf 45° kann in einem Bezirk als Zubau angesehen werden, während es in einem anderen Bezirk als Verbesserung der Raumsituation ohne Vergrößerung der Nutzfläche betrachtet wird. Wir sind mit den verschiedenen Auslegungen der Bauordnung in den verschiedenen Bezirksstellen vertraut und reagieren flexibel auf neue Interpretationen.

FÖRDERUNGS- UND FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN

 

Förderungen unterliegen in der Regel den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Es gibt eine Vielzahl von Förderungen für verschiedene Arten von Bauprojekten. Wir prüfen die Möglichkeiten und Voraussetzungen für Ihre Projekte.

VORENTWURF UND KONZEPT

Basierend auf Ihren Vorstellungen und Anforderungen entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen und anderen Fachleuten ein Konzept und einen Vorentwurf.

ENTWURF

Wenn der Vorentwurf genehmigt wird, erstellen wir den detaillierten Entwurf. Hier fließt unser bautechnisches Fachwissen ein, um ein ästhetisch anspruchsvolles und wirtschaftliches Projekt zu entwickeln.

PRÄSENTATION UND VISUALISIERUNG

Um das Ergebnis der Entwurfsarbeit ansprechend darzustellen, bieten wir verschiedene Möglichkeiten. Wir bereiten den Entwurf so auf, dass er z.B. bei Banken präsentiert werden kann. Die Darstellung erfolgt technisch korrekt, jedoch vereinfacht und leicht verständlich auch für Nicht-Fachleute. Eine Präsentationsmappe umfasst je nach Bedarf Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Geländemodelle, Bau- und Ausstattungsbeschreibungen, 3D-Modelle (digital oder physisch) und vieles mehr.

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